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Recherchen von "Kaninchenmast, nein danke" haben ergeben, dass auch 

bei in Tiernahrung verarbeiteten Kaninchenteilen dringender 
Handlungsbedarf besteht. Mehr als 20 Hersteller von Hunde- und 
Katzenfutter wurden angeschrieben und um Auskunft gebeten, doch nur 
die Hälfte beantwortete unser Schreiben. Fast alle wiesen - nach den 
Haltungsbedingungen der Tiere befragt - darauf hin, dass der Weg 
zurück zur Mastfarm nicht nachzuvollziehen sei. Zwar berufen sich alle 
Hersteller auf die Einhaltung einer EU-Richtlinie für die Aufzucht der 
Tiere, diese legt jedoch nur die gesetzlichen Mindestnormen fest und 
bleibt verbindliche Regeln schuldig. Dies führt zu deutlicher 
Verunsicherung der Verbraucher und belegt, dass unsere Forderung nach 
klarer Kennzeichnung notwendig und berechtigt ist. Die ganze Recherche 
finden Sie unter 
www.kaninchenmast.info/wp/handlungsbedarf-bei-der-kennzeichnung-von-k
aninchenfleisch-in-tierfutter/.

 

Deutsches Tierschutzbüro

An Groß Sankt Martin 6 / 206 50667 Köln

Tel.: 0221-20463862

Fax: 01805-23363330882 (14 ct/Min., mobil kann abweichen)

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