Recherchen von "Kaninchenmast, nein danke" haben ergeben, dass auch
bei in Tiernahrung verarbeiteten Kaninchenteilen dringender
Handlungsbedarf besteht. Mehr als 20 Hersteller von Hunde- und
Katzenfutter wurden angeschrieben und um Auskunft gebeten, doch nur
die Hälfte beantwortete unser Schreiben. Fast alle wiesen - nach den
Haltungsbedingungen der Tiere befragt - darauf hin, dass der Weg
zurück zur Mastfarm nicht nachzuvollziehen sei. Zwar berufen sich alle
Hersteller auf die Einhaltung einer EU-Richtlinie für die Aufzucht der
Tiere, diese legt jedoch nur die gesetzlichen Mindestnormen fest und
bleibt verbindliche Regeln schuldig. Dies führt zu deutlicher
Verunsicherung der Verbraucher und belegt, dass unsere Forderung nach
klarer Kennzeichnung notwendig und berechtigt ist. Die ganze Recherche
finden Sie unter
www.kaninchenmast.info/wp/handlungsbedarf-bei-der-kennzeichnung-von-k
aninchenfleisch-in-tierfutter/.
Deutsches Tierschutzbüro
An Groß Sankt Martin 6 / 206 50667 Köln
Tel.: 0221-20463862
Fax: 01805-23363330882 (14 ct/Min., mobil kann abweichen)