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Mit Unterstützung der Nationalrätin Tiana Moser konnte der 

Bündnispartner KAG Freiland erreichen, dass ab 2011 im Ausland - also 
etwa in Deutschland oder Slowenien - in tierquälerischer Käfighaltung 
erzeugtes Kaninchenfleisch als solches deutlich gekennzeichnet werden 
muss, damit es zum Import zugelassen werden kann. Dies werten 
Tierschützer als wichtigen Schritt gegen die Käfigzucht, u.a. auch, 
weil der Hinweis "aus in der Schweiz nicht zugelassener Käfighaltung" 
sowohl für den Verkauf im Lebensmittelhandel als auch auf Speise- und 
Menükarten in Restaurants, Krankenhäusern oder Heimen aufgeführt 
werden muss. Informationen zur Kampagne finden Sie unter 
www.kagfreiland.ch.

Des Weiteren stammt der Großteil des schweizerischen 
Kaninchenfleisches heute aus tierfreundlicher Haltung - auch dank der 
Kampagnenarbeit von KAG. Landesweit zählt KAG nur noch fünf 
Unternehmen auf, die auf Käfighaltung nicht verzichten wollen. Auf 
einer "schwarzen Liste" werden sie von unserem Partner unter 
www.kagfreiland.ch veröffentlicht.

 

Deutsches Tierschutzbüro

An Groß Sankt Martin 6 / 206 50667 Köln

Tel.: 0221-20463862

Fax: 01805-23363330882 (14 ct/Min., mobil kann abweichen)

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